- Krida
- Konkursvergehen
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Kri|da 〈f.; -; unz.; österr.〉 vorgetäuschte Zahlungsunfähigkeit, betrüger. Konkurs [<mlat. crida „öffentlicher Ausruf, Zusammenrufung der Gläubiger“]* * *
Krida[mittellateinisch crida »Konkurs«, eigentlich »öffentliche Bekanntmachung«] die, -, in Österreich Bezeichnung für die betrügerische (betrügerische Krida, § 156 StGB) oder fahrlässige (fahrlässige Krida, § 159 StGB) Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit (Bankrott).* * *
Kri|da, die; - [älter ital. crida < mlat. crida = Zusammenrufung der Gläubiger; Konkurs, eigtl. = öffentl. Bekanntmachung] (österr. Rechtsspr.): fahrlässiges od. betrügerisches Herbeiführen der Zahlungsunfähigkeit: wegen fahrlässiger K. verurteilt werden.
Universal-Lexikon. 2012.